Spielende Kinder dürfen kein Klagegrund seinAnlässlich der Expertenanhörung im Familien- und im Umweltausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Margret Vosseler: „Nach Überzeugung der CDU-Landtagsfraktion dürfen spielende Kinder kein Klagegrund sein. Der von der rot-grünen Minderheitsregierung vorgelegte Gesetzentwurf springt zu kurz. Kinderspielplätze und Kindergärten gehören nicht zu den Einrichtungen, die mit dem Immissionsschutzrecht geregelt werden sollten. Es ist nicht hinnehmbar, dass spielende Kinder aus Wendehämmern vertrieben werden können, weil sie zu laut sind, oder dass Kinderspielplätze hinter Lärmschutzwänden verschwinden müssen. Daher muss der Gesetzentwurf kräftig nachgebessert werden.“ Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion
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